Juristisches Lexikon

Berufung

... ist ein Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile (vgl. z.B. § 511 ZPO, § 124 VwGO). Die Berufung ist zulässig, wenn die Rechtszugvoraussetzungen vorliegen (u.a. Statthaftigkeit und Einhaltung der Frist). Die Berufung eröffnet eine zweite Tatsacheninstanz, das heißt, das Landes- oder Oberlandesgericht prüft das erstinstanzliche Urteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.
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