Juristisches Lexikon

Beschäftigungszeit

... ist die Zeit, die ein Angestellter oder Arbeiter im öffentlichen Dienst in einem Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt hat. Die Beschäftigungszeit hat etwa Bedeutung für den Eintritt der Unkündbarkeit oder die Dauer der Zahlung von Krankenbezügen.
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