Juristisches Lexikon

Berufsgenossenschaft

... ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsrecht. Ihre Mitglieder sind die Unternehmen. Organe sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Es ist zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und See-Berufsgenossenschaften zu unterscheiden. Vgl. §§ 658 ff. RVO.
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