Juristisches Lexikon

Berufsfreiheit

... ist das in Art. 12 GG verfassungsrechtlich garantierte einheitliche Grundrecht, das neben der Berufswahl- und der Berufsausübungsfreiheit auch die Freiheit der Arbeitsplatzwahl und das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte umfasst.
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