Juristisches Lexikon

Bereicherung

... ist im Zivilrecht ein Vermögenszuwachs, der ohne rechtliche Grundlagen auf Kosten eines anderen erlangt wird. In Betracht kommt der Erwerb von Rechten, die Erlangung von Besitz oder von Gebrauchsvorteilen, die Ersparnis von Aufwendungen oder die Befreiung von Verbindlichkeiten. Bedeutung erlangt der Begriff der Bereicherung insbesondere im Zusammenhang mit der ungerechtfertigten Bereicherung nach den §§ 812 ff. BGB.
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