Juristisches Lexikon

Bereitschaftspolizei

... ist ein besonderer staatlicher, in Bereitspolizeidirektionen, Abteilungen und Hundertschaften gegliederter Polizeiverband, dem die Ausbildung des Nachwuchses für den polizeilichen Einzeldienst und die Unterstützung der Polizeikräfte des Einzeldienstes bei grösseren Einsätzen obliegt. Zu weiteren Aufgaben vgl. Art. 35 Abs. 2 S. 2, Abs. 3, 91 GG.
<<   BereicherungBergrecht   >>