Juristisches Lexikon

Beleidigung

... ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen. Sie umfasst drei Begehungsformen, nämlich die Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem Betroffenen sowie über den Betroffenen gegenüber Dritten, ferner die Behauptung ehrenrühriger Tatsachen gegenüber Dritten. Vgl. §§ 185 ff. StGB.
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