Juristisches Lexikon

Beleg

.. ist eine visuell lesbare Unterlage für die Buchungen der Kasse oder einer sonst für Buchungen zuständigen Stelle, die Eintragungen der Zahlstelle und die Sicherung des Arbeitsablaufs bei Buchungen mit Hilfe von EDV oder entsprechenden technischen Hilfsmitteln. Belege sind beispielsweise die Rechnungs- und Kassenbücher.
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