Juristisches Lexikon

Belastungen

... (außergewöhnliche) sind Aufwendungen für die Lebensführung, die auf Antrag des Steuerpflichtigen vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte abgezogen werden (z.B. Beerdigungskosten). Die Aufwendungen müssen größer sein, als sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Vgl. §§ 33 ff. EStG.
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