Juristisches Lexikon

Beihilfen

Beihilfen für Beamte sind Leistungen aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Sie sollen die Besoldung und Versorgung bezüglich derjenigen auf den Beamten zukommenden notwendigen Lebensbedürfnisse ergänzen, die wegen ihrer Unvorhersehbarkeit nicht mit der Besoldung und Versorgung generell und in vollem Umfang im Voraus zur Verfügung gestellt werden können.
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