Juristisches Lexikon
Zur Kanzleihomepage
Impressum
Datenschutz
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Behörde
Der Begriff der Behörde ist mehrdeutig. Den funktionalen Begriff der Behörde enthält § 1 Abs.4 VwVfG. Danach ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
<< Beherrschungsvertrag
Beigeordnete >>