Juristisches Lexikon

Beherrschungsvertrag

...ist eine besondere Art eines Unternehmervertrages. Die Besonderheit dieses Vertrages, dass die Leitung der Gesellschaft durch eine Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt wird. Die Unterstellung geschieht durch den Einsatz einer Gesellschaft bzw. einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft.
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