Juristisches Lexikon

Bauleitplanung

... ist die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches. Bauleitpläne sind: der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Vgl. §§ 1 ff. BauGB.
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