Juristisches Lexikon

Baulast

... ist die durch den Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde erklärte öffentlich-rechliche Verpflichtung zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen (z.B. Baulast für Stellplätze). Die Baulasten werden in ein Baulastenverzeichnis eingetragen.
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