Baulast
... ist die durch den Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde erklärte öffentlich-rechliche Verpflichtung zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen (z.B. Baulast für Stellplätze). Die Baulasten werden in ein Baulastenverzeichnis eingetragen.