Juristisches Lexikon

Bauliche Anlagen

... sind mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen und Bauteilen hergestellte Anlagen, ferner Aufschüttungen und Abgrabungen, Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze, Campingplätze und Wochenendplätze sowie Stellplätze für Kraftfahrzeuge.
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