Juristisches Lexikon

Bankenaufsicht

... ist die Staatsaufsicht über die Kreditinstitute. Ihr Ziel ist es, Schäden im Kreditwesen entgegenzuwirken und Verluste der Institutsgläubiger zu verhindern. Zuständige Stelle ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Vgl. §§ 5 ff. Kreditwesengesetz.
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