Juristisches Lexikon

Bankgeschäfte

... sind nach § 1 Abs.1 Kreditwesengesetz das Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Effektengeschäft, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben, das Garantiegeschäft und das Girogeschäft.
<<   BankenaufsichtBanknote   >>