Juristisches Lexikon

Bahnpolizei

... ist eine Polizei des Bundes. Sie hat die Aufgabe, bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, im Rahmen des geltenden Rechts die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um zum einen von den Anlagen und dem Betrieb der Deutschen Bundesbahn oder ihren Benutzern Gefahren abzuwehren und zum anderen von der Allgemeinheit oder von dem einzelnen Gefahren abzuwehren, die beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Vgl. § 55 Abs.1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8.5.1967.
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