Juristisches Lexikon

Anscheinsvollmacht

... ist ein besonderer Fall der Rechtsscheinvollmacht. Er ist geprägt von einer Person (Vertreter), der eine andere Person vertritt (Vertretene, jedoch ohne Vollmacht. Dies hat zur Folge, dass sich der Vertretene trotzdem so behandeln lassen muss, als habe er eine wirksame Vollmacht.
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