Juristisches Lexikon

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (§ 255 Abs.1 HGB). Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung und wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs.2 HGB). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten erlangen Bedeutung bei der Ansetzung von Vermögensgegenständen in der Handels- und Steuerbilanz.
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