Juristisches Lexikon

Anlagenachweise

... sind über unbewegliche und bewegliche Sachen sowie über die grundstücksgleichen Rechte, die Kosten rechnenden Einrichtungen dienen, zu führen. In den Anlagenachweisen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Abschreibungen mit ihren Veränderungen erfasst.
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