Juristisches Lexikon

Anlagen

... zum Haushaltsplan des Bundes und der Länder sind eine Darstellung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen in einer Gruppierungs- und Funktionenübersicht sowie einem Haushaltsquerschnitt, eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten sowie der Stellenplan. Weitere Anlagen sind die Wirtschaftspläne der Bundesbetriebe sowie Übersichten über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Sondervermögen. Zu den Anlagen des kommunalen Haushaltsplans zählen: der Vorbericht, teilweise (z.B. in Nordrhein-Westfalen) der Stellenplan, der Finanzplan, die Übersicht über die Ausgaben aus Verpflichtungsermächtigungen, die Schuldenstands- und Rücklagenübersicht, die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der kommunalen Sondervermögen und Beteiligungen.
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