Anlagekapital
... ist das für das Anlagevermögen von Kosten rechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Sachanlagen und Finanzanlagen), wobei unter Kapital die Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der Abschreiben zu verstehen sind. Vgl. § 46 Nr.1 GemHVO.