Juristisches Lexikon

Anlagekapital

... ist das für das Anlagevermögen von Kosten rechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Sachanlagen und Finanzanlagen), wobei unter Kapital die Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der Abschreiben zu verstehen sind. Vgl. § 46 Nr.1 GemHVO.
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