Juristisches Lexikon

Anhörung

... ist die Möglichkeit zur Äußerung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren. Verfassungsrechtlich ist das Anhörungsrecht in Art.103 GG verankert. Den Beteiligten im Verwaltungsverfahren ist das Anhörungsrecht in § 28 VwVfG eingeräumt. Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, muss diesem Gelegenheit geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äussern. Nur unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen darf eine Anhörung unterbleiben.
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