Juristisches Lexikon

Allgemeine Rücklage

... ist eine kommunale Rücklage, mit der die Aufrechterhaltung der Kassenliquidität gewährleistet und die Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre erleichtert werden sollen (§ 20 Abs.2,3 GemHVO).
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