Allgemeine Leistungsklage
... ist im Verwaltungsprozess zulässig, wenn das Leistungsbegehren des Klägers nicht auf den Verwaltungsakt gerichtet ist. Im Verwaltungsprozessrecht ist die Leistungsklage einschlägig, wenn der Kläger eine andere Leistung als Aufgabe erhebt oder den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt.