Juristisches Lexikon

Abwasser

... ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte oder das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende Wasser (Niederschlagwasser). Vgl. § 2 AbwAG.
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