Juristisches Lexikon

Abwicklung

... ist der Verfahrensablauf der Beendigung bzw. Auflösung eines Rechtsverhältnisses. Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung steht der Begriff im Zusammenhang mit den Übergangsregelungen für den öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR. (vgl. Art.20 EinigV).
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