Juristisches Lexikon

Absolute Rechte

... sind Rechte, das gegenüber jedermann wirkt. Absolute Rechte sind etwa die in § 823 Abs.1 BGB aufgeführten Rechte (z.B. Leben und Gesundheit des Menschen). Sie ermöglichen dem Berechtigten eine rechtlich geschützte Herrschaft über einen festgelegten Bereich.
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