Juristisches Lexikon
Zur Kanzleihomepage
Impressum
Datenschutz
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Abschlusszwang
... ist die Verpflichtung einen Vertrag abzuschließen. Dies ist die Ausnahme der Vertragsfreiheit. Er besteht aufgrund eines Gesetzes oder einer Monopolstellung.
<< Abschlussvollmacht
Absolute Rechte >>