Juristisches Lexikon

Abfindung

... ist eine Entschädigung zum Vorteil des Arbeitnehmers im Gegenzug für den Verlust des Arbeitsplatzes. Dennoch ist es nur eine einmalige Leistung, mit der wiederkehrende Verpflichtungen abgelöst werden. Sie hat etwa im Unterhaltsrecht, im Arbeits- und im Gesellschaftsrecht Bedeutung.
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