Juristisches Lexikon

Abgaben, öffentliche

... sind alle öffentlichen Geldleistungen, die vom Staat oder anderen Hoheitsträgern zur Erzielung von Einnahmen oder zum Umsetzen neuer wirtschaftspolitischer Ziele,aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs erhoben werden können. Zu solchen Abgaben zählen: Gebühren, Beiträge, Steuern und Sonderabgaben.
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