Juristisches Lexikon

Öffentlicher Auftrag

... ist ein Auftrag im Rahmen der Beschaffung der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen. Er wird grundsätzlich im Wege eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens vergeben. Die Abwicklung der Aufträge erfolgt grundsätzlich nach den Regeln des Bürgerlichen Rechts. Ergänzend dazu gelten die Verdingungsordnung für Leistungen und die Verdingungsordnung für Bauleistungen.
<<   Öffentliche AbgabeÖffentliches Recht   >>