Juristisches Lexikon

Öffentliche Abgabe

... ist der Sammelbegriff für alle Geldleistungen, die kraft öffentlichen Rechts an den Staat oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. an die Gemeinden) abzuführen sind. Dazu gehören Steuern, Gebühren und Beiträge.
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