Öffentlich-Rechtlicher Erstattungsanspruch
... ist darauf gerichtet, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsbeziehungen rückgängig zu machen. Der Anspruch ist gegenüber dem Hoheitsträger im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen.