Juristisches Lexikon

Öffentlich-Rechtliche Anstalt

... ist die von einem Träger öffentlicher Verwaltung zur Erfüllung einer besonderen Verwaltungsaufgabe errichtete, rechtlich in gewissem Umfang verselbständigte Organisation, auf deren Willensbildung der Amtsträger in der Regel ständig Einfluss nimmt. Von der Körperschaft des öffentlichen Rechts unterscheidet sich die öffentliche Anstalt dadurch, dass sie keine Mitglieder, sondern Benutzer hat. Anstalten des öffentlichen Rechts sind beispielsweise die Bundesanstalt für Arbeit, die Deutsche Bundesbank oder die Rundfunkanstalten.
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