Juristisches Lexikon

Zustimmung

... ist die Einverständniserklärung zu einem Rechtsgeschäft, das ein anderer vorgenommen hat. Dabei wird die vorherige Zustimmung Einwilligung, die nachher erteilte Genehmigung genannt. Die Zustimmung führt zur Wirksamkeit des (schuldrechtlichen oder dinglichen) Rechtsgeschäfts.
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