Juristisches Lexikon

Zugewinnausgleich

Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft muss der während der Ehe von den Eheleuten erzielte jeweilige Zugewinn gegenseitig ausgeglichen werden. Bei Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten geschieht dieser Ausgleich durch pauschale Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten (in der Regel durch ¼), wenn dieser Erbe geworden ist oder ein Vermächtnis erhalten hat. Bei Beendigung einer Ehe durch Scheidung erhält der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, einen Anspruch gegen den anderen Ehegatten auf Auszahlung der Hälfte der Differenz der von beiden erzielten Zugewinn-Beträge.
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