Juristisches Lexikon

Zeuge

... ist eine Person, die über wahrgenommene Tatsachen berichten soll. Für die Zeugeneigenschaft genügt es, dass die betreffende Person eine verständliche Aussage machen kann, sodass auch Kinder und Geisteskranke als Zeugen in Betracht kommen. Ein vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladener Zeuge ist grundsätzlich zum Erscheinen, zur Aussage und (bei gerichtlicher Anordnung) zur Eidesleistung verpflichtet. Von der Pflicht zur Aussage und zur Eidesleistung sieht jedoch das Zeugnisverweigerungsrecht in allen Fällen naher Verwandtschaft sowie bei möglicher Selbstbelastung Ausnahmen vor. Die Aussage eines Zeugen muss vollständig und wahrheitsgemäß sein andernfalls ist sie strafbare Falschaussage oder gar Meineid.
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