Juristisches Lexikon

Widerklage

... ist eine vom Beklagten im selben Verfahren gegen den Kläger erhobene Klage. Sie ist eine selbstständige Klage, die aber eine rechtshängige Hauptklage voraussetzt. Für die Widerklage das Gericht der Hauptklage nur zuständig, wenn zwischen den beiden Klagen ein prozessualer Zusammenhang besteht.
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