Juristisches Lexikon

Wettbewerbsverbot

... ist eine Vertragsklausel in Arbeitsverträgen, wonach der Arbeitnehmer auch nach Beendigung seines Arbeits-, Dienst- oder Handelsvertreterverhältnisses nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden darf. Dadurch soll die Weitergabe betrieblicher Geheimnisse erschwert werden. Das Wettbewerbsverbot ist nur für eine Dauer von maximal 2 Jahren nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers etc. und nur gegen eine angemessene finanzielle Entschädigung durch den Arbeitgeber (sog. Karenzentschädigung) zulässig, welche mindestens 50 % der gesamten zuletzt bezogenen Vergütungen umfassen muss.
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