Juristisches Lexikon

Wegeunfall

Geschieht auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg ein Unfall liegt unter Umständen ein Wegeunfall vor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Wegeunfall der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Diese muss sodann klären, ob ein Leistungsfall vorliegt.
<<   WEGWerklieferungsvertrag   >>