Juristisches Lexikon

Vertrag

... ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das durch Antrag und Annahme zustande kommt. Verträge können einseitig verpflichtend (z.B. eine Schenkung), unvollständig zweiseitig verpflichtend (z.B. ein Auftrag) oder vollkommen zweiseitig verpflichtend sein (gegenseitiger Vertrag, wie z.B. ein Kaufvertrag).
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