Juristisches Lexikon

Verkehrssicherungspflicht

... ist die Pflicht, die Allgemeinheit gegenüber Gefahrenquellen abzusichern. Sie trifft jeden, der eine Gefahrenquelle geschaffen hat oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück duldet bzw. dulden muss. Ihre Verletzung (z.B. durch Unterlassen des Schneeräumens im Winter) kann schadensersatzpflichtig machen.
<<   VerkehrsrechtVerkehrszentralregister   >>