Juristisches Lexikon

Vergleich

... ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege des gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Wird der Vergleich in einem Zivilprozess geschlossen, ist der Prozessvergleich sowohl materielles Rechtsgeschäft als auch eine Prozesshandlung, die zur Beendigung des Prozesses führt.
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