Juristisches Lexikon

Unpfändbarkeit

Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber angeordnet, dass Gläubiger in bestimmte Gegenstände keine Zwangsvollstreckung betreiben können. Darunter fallen u.a. angemessene Kleidungsstücke, bescheidener Hausrat oder Haustiere. Unpfändbar sind auch bestimmte Teile des Arbeitseinkommens (siehe auch Lohnpfändung).
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