Juristisches Lexikon

Unfallversicherung

Träger der Unfallversicherung sind beispielsweise die Berufsgenossenschaften. Sofern nicht Kraft Gesetz oder Kraft Satzung eine gesetzliche Unfallversicherung besteht haben Selbständige auf Antrag die Möglichkeit, der gesetzlichen Unfallversicherung beizutreten.
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