Juristisches Lexikon

Teilungsanordnung

... ist eine Anordnung des Erblassers in seinem Testament (oder Erbvertrag) über die Art und Weise der zwischen seinen Erben stattzufindenden Erbauseinandersetzung. In einer Teilungsanordnung kann der Erblasser festlegen, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand bekommen soll; die Erben können sich nur einvernehmlich über eine derartige Teilungsanordnung hinwegsetzen.
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