Juristisches Lexikon

Schwertransporte

... bezeichnen den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Schwertransporte bedürfen wegen der übermässigen Strassenbenutzung einer besonderen Erlaubnis. Vgl. § 29 Strassenverkehrsordnung.
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