Juristisches Lexikon

Schwebende Unwirksamkeit

... eines Rechtsgeschäfts bedeutet eine vorläufige Unwirksamkeit. Das Rechtsgeschäft bleibt bis zur Genehmigung in der Schwebe. Schwebende Unwirksamkeit liegt zum Beispiel bei Rechtsgeschäften minderjähriger Personen oder bei Geschäften eines Vertreters ohne Vertretungsmacht vor.
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